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   LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09   

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https://dejure.org/2010,36958
LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09 (https://dejure.org/2010,36958)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.03.2010 - 14 O 222/09 (https://dejure.org/2010,36958)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. März 2010 - 14 O 222/09 (https://dejure.org/2010,36958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB § 4 Nr. 2 b; VGB § 15 Nr. 1; VVG § 66; VVG § 215
    Erfolg versprechende Suchkosten sind erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1045
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 227/06

    Abgrenzung von positiver Kenntnis und bloßem Kennenmüssen in der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Die Anzeigepflicht entsteht mit positiver Kenntnis des Versicherungsnehmers vom Versicherungsfall; dieser muss - bei Rohrbruch oder Leitungswasser - wissen, dass ein Wasserrohr undicht geworden oder dass Leitungswasser ausgetreten ist (BGH VersR 2008, 905).

    Das aber geht bereits von der - unrichtigen, vgl. BGH VersR 2008, 905 - Prämisse aus, den Kläger hätte bereits bei Entdecken des Feuchteflecks eine Anzeigeobliegenheit getroffen.

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 12 U 24/98

    Ersatz der Kosten einer fehlgeschlagenen Suche bei einem Rohrbruch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Bei diesen Kosten handelt es sich um Suchkosten in Bezug auf den versicherten Leistungswasserschaden, die vom Versicherer als Kosten der Nebenarbeiten gemäß § 4 Nr. 2 Buchstabe b VGB und ansonsten auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nach § 66 Abs. 1 VVG zu tragen sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1999, 1539; OLG Köln RuS 2002, 71; Rüffer, in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 32 Rn. 287, m.w.N.):.

    Es liegt im Wesen der Suchkosten, dass diese vom Versicherer nicht nur dann zu entschädigen sind, wenn sie insgesamt erfolgreich waren; vielmehr sind sie auch dann zu erstatten, wenn sie - wie hier - nach der Ansicht des Fachmanns bei vorausschauender Betrachtung erfolgversprechend waren (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1999, 1539) und eine versicherte Schadensursache gefunden wird (OLG Köln RuS 2002, 71).

  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Allerdings ist, geht es um die Verletzung der Anzeigeobliegenheit, zunächst davon auszugehen, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz regelmäßig nicht dadurch aufs Spiel setzen will, dass er die Information des Versicherers über das Schadensereignis oder die Erhebung eines Anspruchs willentlich unterlässt oder ihr Ausbleiben wenigstens in Kauf nimmt (BGH VersR 1981, 321; Saarl. OLG, VersR 2002, 51).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2008 - 5 W 220/08

    Örtliche Zuständigkeit für eine Klage des Versicherungsnehmers gegen den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Das Landgericht Saarbrücken ist gemäß § 215 Abs. 1 VVG in der seit 1. Januar 2008 geltenden Fassung zur Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit berufen, da die Klage zeitlich nach Inkrafttreten dieser Gerichtsstandsregelung erhoben worden ist (vgl. Saarl. OLG VersR 2008, 1337 m.w.N.).
  • KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Insoweit kann nichts anderes gelten, als für die Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Sachverständigengutachten; auch diese sind selbst dann zu ersetzen, wenn sie sich als objektiv unbrauchbar erweisen (vgl. KG KGR 2005, 226).
  • BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71

    Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Die sogenannte Rettungsobliegenheit beginnt objektiv spätestens mit dem Versicherungsfall, ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Versicherungsnehmers; welche konkreten Maßnahmen der Versicherungsnehmer jeweils zu ergreifen hat, richtet sich nach dem "pflichtgemäßen Ermessen eines ordentlichen Versicherungsnehmers (BGH VersR 1972, 1039; Prölss/Martin/Voit/Knappmann a.a.O. § 62 Rn. 2, 11 ff.).
  • OLG Stuttgart, 19.06.2006 - 7 U 238/05

    Wohngebäudeversicherung: Verspätete Anzeige eines Leitungswasserschadens durch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Indem sie gleichwohl vorbehaltlose Schadensabrechnung erteilte, hat sie - auch unter Anlegung des hierbei gebotenen strengen Maßstabes, vgl. Stuttgart VersR 2007, 391 - erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie auf die Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung des Klägers verzichtet (vgl. BGH VersR 1953, 316; Prölss/Martin/Prölss a.a.O § 6 Rn. 128; MünchKomm-VVG/Wandt, § 28 Rn. 260).
  • BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Indem sie gleichwohl vorbehaltlose Schadensabrechnung erteilte, hat sie - auch unter Anlegung des hierbei gebotenen strengen Maßstabes, vgl. Stuttgart VersR 2007, 391 - erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie auf die Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung des Klägers verzichtet (vgl. BGH VersR 1953, 316; Prölss/Martin/Prölss a.a.O § 6 Rn. 128; MünchKomm-VVG/Wandt, § 28 Rn. 260).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 5 U 296/00

    Verzögerung der Schadensanzeige um 13 Monate führt auch bei einem sofort zu

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09
    Allerdings ist, geht es um die Verletzung der Anzeigeobliegenheit, zunächst davon auszugehen, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz regelmäßig nicht dadurch aufs Spiel setzen will, dass er die Information des Versicherers über das Schadensereignis oder die Erhebung eines Anspruchs willentlich unterlässt oder ihr Ausbleiben wenigstens in Kauf nimmt (BGH VersR 1981, 321; Saarl. OLG, VersR 2002, 51).
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